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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein rechtskräftig bestehender baubehördlicher Konsens wird durch die Umwidmung des Grundstückes nicht berührt; eine "Nutzung des Gebäudes" wird daher dadurch nicht "verwehrt".
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBaubewilligung BauRallg6Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050163.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009