RS Vwgh 1988/10/18 87/11/0253

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0101 E 24. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche durch eine Einzelvereinbarung iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG begründet wurden, kommt diese Ausschlussbestimmung zur Anwendung. Wenn es hingegen in den letzten 90 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Arbeitgebers oder zu einer Arbeitsvertragsübernahme durch den Erwerber des Unternehmens kommt, handelt es sich nicht um ausgeschlossene Ansprüche, weil sie in diesen Fällen auf dem mit dem Rechtsvorgänger des jetzt insolventen Arbeitgebers bereits szt. begründeten Arbeitsverhältnis beruhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110253.X02

Im RIS seit

16.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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