RS Vwgh 1988/10/18 86/14/0142

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 165;

Rechtssatz

Wenn der Besch im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Beträge im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens den zusätzlichen Ansatz von Privatanteilen durch den Betriebsprüfer akzeptiert hat, so kann daraus noch nicht geschlossen werden, daß er Privatanteile in dieser Höhe vorsätzlich außer Acht gelassen und damit Abgaben verkürzt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140142.X04

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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