RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 110;

Rechtssatz

Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände und nicht rechtliche Beurteilungen, die ein Sachverhalt bei einem anderen Abgabepflichtigen erfuhr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140187.X01

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten