RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 138;

Rechtssatz

Es besteht nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen sicher keine Verpflichtung, Kinder am Wohnort in einem Halbinternat unterzubringen, wenn der Vater selbst mit allfälligen Lernschwierigkeiten fertig werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140182.X02

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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