RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0139

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖZW 1989/1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0671/80 B VS 2. Juli 1981 VwSlg 10511 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040139.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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