RS Vwgh 1988/10/18 87/14/0010

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0100 E 4. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ist es nicht nur erforderlich, daß dieser dem Grund und der Höhe nach zwangsläufig erwächst, vielmehr muß die Zwangsläufigkeit auch in zeitlicher Hinsicht gegeben sein (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140010.X01

Im RIS seit

18.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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