RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0090

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §13 Abs7;

Rechtssatz

Ein auf die Bestimmung des § 13 Abs 1 Z 1 und Abs 7 GewO gestützter Ausspruch über den "Ausschluss" von der Gewerbeausübung erweist sich als inhaltlich rechtswidrig, wenn die belangte Behörde den maßgebenden Zeitpunkt der Rechtskraft des im angefochtenen Bescheid bezogenen Strafurteils nicht festgestellt bzw. diesen Umstand entsprechend erörtert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040090.X03

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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