RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0110

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
95/06 Ziviltechniker

Norm

EStG 1972 §18;
EStG 1972 §2 Abs2;
IngKG §29 Abs2 idF 1987/212;
IngKG §29 Abs4 idF 1987/212;
Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der BundesIngenieurkammer 1970 §6 Abs4 idF 5.6.1987;

Rechtssatz

Die Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung nach § 29 Abs 4 IngKG idF BGBl 1987/212 (§ 6 Abs 4 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen) bildet das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Ziviltechnikers im Sinne der Bestimmung des § 2 Abs 2 EStG (hier: die Sonderausgaben wurden von der belangten Behörde daher zu Unrecht nicht abgezogen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040110.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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