RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §359 Abs4;

Rechtssatz

Die Erhebung von Einwendungen iSd § 356 Abs 3 GewO hat bei der hiefür maßgeblichen erstbehördlichen Augenscheinsverhandlung zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040074.X05

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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