RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0073

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §48;
StVO 1960 §7 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0018 E 3. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen (Hinweis E 15.6.1972, 419/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020073.X01

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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