RS Vwgh 1988/10/19 86/13/0155

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/116;

Rechtssatz

Da der Abgabenpflichtige über seine für die Besteuerung maßgebenden Verhältnisse wohl genau informiert ist, kann angenommen werden, daß ein von ihm vorgeschlagenes Schätzungsergebnis in keinem größeren Umfang von der Wirklichkeit abweicht, als dies bei einer von der Abgabenbehörde vorgenommenen Schätzung in Kauf genommen werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130155.X02

Im RIS seit

19.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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