RS Vwgh 1988/10/20 86/09/0106

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

RattenG 1925 §5 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zur Erschöpfung des Instanzenzuges, wenn der Bürgermeister einer Stadt mit eigenem Statut unter Berufung auf § 5 Abs 2 RattenG als Berufungsbehörde über die Berufung gegen den von ihm erlassenen Kostenvorschreibungsbescheid entscheidet.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090106.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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