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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RattenG 1925 §5 Abs2;Rechtssatz
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges, wenn der Bürgermeister einer Stadt mit eigenem Statut unter Berufung auf § 5 Abs 2 RattenG als Berufungsbehörde über die Berufung gegen den von ihm erlassenen Kostenvorschreibungsbescheid entscheidet.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090106.X03Im RIS seit
22.06.2006