RS Vwgh 1988/10/20 86/09/0101

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §81 Abs2 idF 1986/389;
LDG 1984 §62 Abs5;
LeistungsbeurteilungsV land- forstwirtschaftliche Lehrer 1979;
LeistungsbeurteilungsV Lehrer Erzieher Schulleiter 1985;

Rechtssatz

Für die vom Gesetzgeber hervorgehobenen Tätigkeiten (Landeslehrer, Religionslehrer, Erzieher und Leiter) ist jeweils eine eigene Leistungsfeststellung vorgesehen. Der Leiter einer Schule erhält demnach eine Leistungsbeurteilung für die von ihm ausgeübte Leitungsfunktion und nicht für eine andere Tätigkeit, für die das Gesetz eine eigene Leistungsfeststellung vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090101.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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