RS Vwgh 1988/10/20 86/09/0101

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §81 Abs2 idF 1986/389;
LDG 1984 §62 Abs5;
LeistungsbeurteilungsV land- forstwirtschaftliche Lehrer 1979;
LeistungsbeurteilungsV Lehrer Erzieher Schulleiter 1985;

Rechtssatz

Durch seinen Verweis auf § 56 Abs 2 bis Abs 4 SchUG hebt § 62 Abs 5 erster Satz LDG die dort umschriebenen Tätigkeiten besonders hervor. Sie sind vorrangig (arg: "insbesondere") bei der Leistungsbeurteilung eines Schulleiters heranzuziehen, dh die Art und das Ausmaß ihrer Erfüllung bestimmen primär das Ergebnis der Leistungsfeststellung. Innerhalb dieser vom Gesetz hervorgehobenen Tätigkeiten lässt der Gesetzgeber jedoch keine Abstufung der Wertigkeiten dieser Tätigkeiten erkennen. Die Erfüllung bestimmter Teilaufgaben dieses Bereiches kann nicht von vornherein höher eingeschätzt werden als die anderer von diesen Bestimmungen erfassten Teilaufgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090101.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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