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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, daß Gebäude im Zeitpunkt ihrer Errichtung bewilligungsfähig gewesen wären, ändert nichts daran, daß die Frage der nachträglichen Bewilligungspflicht nunmehr nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bauauftrages zu prüfen ist (hier: Änderung des Flächenwidmungsplanes).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Baubewilligung BauRallg6Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050101.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.12.2017