RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0068

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Veröffentlicht am 27.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §26 Abs2 impl;
ZollG 1955 §93 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 147;

Rechtssatz

Die bloße Absicht, den Wohnsitz von Österreich in die BRD zu verlegen, begründet noch nicht jene stärkeren Beziehungen zur BRD, die iSd ständigen Rechtsprechung des VwGH den gewöhnlichen Wohnsitz iSd § 93 Abs 4 ZollG im Zollgebiet ausschlössen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160068.X05

Im RIS seit

27.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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