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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs2 impl;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 147;Rechtssatz
Wenn feststeht, daß eine Person, die im Zollausland berufstätig ist, regelmäßig zumindest einmal während der Woche und zeitweise auch öfter und zu den Wochenenden von ihrer Arbeitstätte in der BRD in die ca 50 km entfernt gelegene Ehewohnung nach Österreich zurückkehrt und hier mit der jung angetrauten Ehefrau die Wochenenden und die sonstigen freien Tage verbringt, so vermag der VwGH die Ansicht, zu diesem Ort habe der Abgabenschuldner die stärksten persönlichen Beziehungen, weshalb er den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse darstelle, nicht als rechtswidrig zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160068.X03Im RIS seit
27.10.1988Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010