RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0317

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §27 Abs2;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;

Rechtssatz

Ein Tatvorwurf, wonach sich der Lenker eines Lkw vor Antritt der Fahrt nicht in zumutbarer Weise überzeugt habe, ob das Kfz den gesetzlichen Vorschriften entspricht, "da am Lkw auf der linken Seite die Firmenaufschrift nicht vorhanden war", lässt sich nicht unter § 27 Abs 2 KFG subsumieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180317.X06

Im RIS seit

25.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten