RS Vwgh 1988/10/28 87/18/0128

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Veröffentlicht am 28.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1678/71 E 8. September 1972 VwSlg 4416 F/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Aktivlegitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist der Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180128.X01

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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