RS Vwgh 1988/11/8 88/11/0106

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1 litb;
KFG 1967 §61 Abs3;

Rechtssatz

Eine Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 1 lit b KFG kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ein Nachweis darüber, dass die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung wieder besteht, vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110106.X03

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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