RS Vwgh 1988/11/8 87/11/0129

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §40;

Rechtssatz

§ 40 AngG enthält eine Aufzählung von Rechten des Angestellten, die insoweit nicht abdingbar sind, als er durch eine allfällige Vereinbarung schlechter gestellt würde. Es handelte sich dabei um einseitig zwingendes Recht, weil Vereinbarungen, die den Angestellten günstiger stellen, als es das Gesetz tut, zulässig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110129.X01

Im RIS seit

01.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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