RS Vwgh 1988/11/9 86/01/0069

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

10/10 Grundrechte
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §96 Abs1 Z3;
StGG Art10a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0033 E 13. Jänner 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung von Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen betreffend Telefongespräche steht vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010069.X01

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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