RS Vwgh 1988/11/9 88/03/0137

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;
ZustG §4;

Beachte

Vorgeschichte:87/03/0163 E 24. Februar 1988;

Rechtssatz

§ 13 Abs 4 ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (§ 4 ZustG) zugestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030137.X01

Im RIS seit

09.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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