RS Vwgh 1988/11/9 87/03/0236

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
VStG §44;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die mündliche Verkündung eines Straferkenntnisses kann in Ansehung des Spruchteiles nach § 44 a lit a VStG durch einen Hinweis darauf beurkundet werden, dass der betreffende Teil des Schuldspruches den der früher ergangenen Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter entsprechenden Inhalt aufweist.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030236.X03

Im RIS seit

11.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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