RS Vwgh 1988/11/9 86/01/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1988
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §118 Abs1;

Rechtssatz

Der Passus "unter Fortzahlung des Entgeltes" im Spruch des Bescheides stellt keinen Leistungstitel dar, sondern besagt nur, welchen der beiden Fälle einer Bildungsfreistellung nach § 118 Abs 1 ArbVG die Behörde für gegeben erachtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010170.X02

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten