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L82000 BauordnungNorm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/06/0186 E 18. Dezember 1986 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Bauansuchen von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen, bei der sich herausstellt, dass die vorgelegten planlichen Unterlagen Mängel aufweisen bzw weitere Unterlagen fehlen, so beginnt die Devolutionsfrist erst mit dem Vorliegen ausreichender Pläne zu laufen.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987060119.X03Im RIS seit
31.03.2006