RS Vwgh 1988/11/10 87/06/0119

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Veröffentlicht am 10.11.1988
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/06/0186 E 18. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein Bauansuchen von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen, bei der sich herausstellt, dass die vorgelegten planlichen Unterlagen Mängel aufweisen bzw weitere Unterlagen fehlen, so beginnt die Devolutionsfrist erst mit dem Vorliegen ausreichender Pläne zu laufen.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987060119.X03

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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