Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §48 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0330 E 17. März 1988 VwSlg 12676 A/1988 RS 2Stammrechtssatz
Beschwerdelegitimation kommt nur dem Alleineigentümer einer Realapotheke zu und nicht dem Leiter der Apotheke (Hinweis auf E 29.6.1987, 87/08/0048).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080110.X01Im RIS seit
31.03.2006