RS Vwgh 1988/11/10 87/08/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §48 Abs2;
ApG 1907 §53;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0330 E 17. März 1988 VwSlg 12676 A/1988 RS 2

Stammrechtssatz

Beschwerdelegitimation kommt nur dem Alleineigentümer einer Realapotheke zu und nicht dem Leiter der Apotheke (Hinweis auf E 29.6.1987, 87/08/0048).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080110.X01

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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