RS Vwgh 1988/11/10 88/08/0243

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Veröffentlicht am 10.11.1988
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §27 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorhandensein von Schutzvorrichtungen kann für die Frage, ob und unter Vorschreibung welcher Bedingungen und Auflagen eine Betriesbewilligung zu erteilen ist, von Bedeutung sein; ob ein Betrieb an sich bewilligungspflichtig ist oder nicht, hängt davon jedoch nicht ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080243.X01

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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