RS Vwgh 1988/11/14 87/12/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1988
beobachten
merken

Index

L22008 Landesbedienstete Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LBedG Vlbg 1979 §123 Abs1;

Rechtssatz

Eine an den Primarius eines LKH, der sich in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis befindet, gerichtete Erledigung der LReg, die unter Hinweis auf § 123 Vlbg LandesbedienstetenG Sonderregelungen über den Dienstbezug, Ärztehonorare und Prozentanteile an Honorarrechnungen des Krankenhauses, ist ein Bescheid auch wenn sie nicht als solcher bezeichnet ist. Daran ändert der Umstand nichts, dass auf Grund des Schriftwechsels vor und nach der Erledigung die Beh hätte erkennen müssen, dass sich der Bescheidadressat über die Rechtsnatur seines Dienstverhältnisses und der als Bescheid zu wertenden maßgebenden Erledigung im Unklaren war und er die Erledigung nur als Vorschlag für einen Vertragsabschluss auffasste.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120154.X03

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten