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L22008 Landesbedienstete VorarlbergNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine an den Primarius eines LKH, der sich in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis befindet, gerichtete Erledigung der LReg, die unter Hinweis auf § 123 Vlbg LandesbedienstetenG Sonderregelungen über den Dienstbezug, Ärztehonorare und Prozentanteile an Honorarrechnungen des Krankenhauses, ist ein Bescheid auch wenn sie nicht als solcher bezeichnet ist. Daran ändert der Umstand nichts, dass auf Grund des Schriftwechsels vor und nach der Erledigung die Beh hätte erkennen müssen, dass sich der Bescheidadressat über die Rechtsnatur seines Dienstverhältnisses und der als Bescheid zu wertenden maßgebenden Erledigung im Unklaren war und er die Erledigung nur als Vorschlag für einen Vertragsabschluss auffasste.
Schlagworte
Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120154.X03Im RIS seit
03.07.2006