RS Vwgh 1988/11/14 88/12/0035

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Veröffentlicht am 14.11.1988
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs1;
RGV 1955 §2 Abs5;
RGV 1955 §45 idF 1961/305;
RGV 1955 §49;

Rechtssatz

Begibt sich ein Richter, der bei zwei in verschiedenen Orten untergebrachten Gerichten ernannt ist, von dem bescheidmäßig als Dienstort festgelegten Gericht zum Zweck der Dienstverrichtung in den anderen Gerichtsort, so entsteht ein Anspruch auf Reisegebühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120035.X01

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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