RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §3 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend Indizien für das Nichtvorliegen von Zurechnungsunfähigkeit iS einer völligen Situationsverkennung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020135.X03

Im RIS seit

16.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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