RS Vwgh 1988/11/17 88/16/0078

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Veröffentlicht am 17.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §257 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/266;

Rechtssatz

Eine Berufung wegen einer eventuellen Inanspruchnahme als Haftender ist erst möglich, wenn ein Haftungsbescheid ergangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160078.X03

Im RIS seit

17.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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