RS Vwgh 1988/11/17 87/16/0154

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Veröffentlicht am 17.11.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

B-VG Art140 Abs3;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 253;

Rechtssatz

Wird eine Gesetzesstelle (hier § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955) als verfassungswidrig aufgehoben, so kann diese Aufhebung nicht nochmals erfolgen; ebensowenig könnte ein zweites Mal ausgesprochen werden, daß diese Bestimmung verfassungswidrig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160154.X02

Im RIS seit

17.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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