RS Vwgh 1988/11/17 87/16/0153

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Veröffentlicht am 17.11.1988
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1969/277 ;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/4, 203; ÖStZ 1989, 257;

Rechtssatz

Die Auffassung, der Bauwerber habe durch Einreichung des Bauplanes für ein Haus, mit einer Wohnnutzfläche von mehr als 130 m/2 die Absicht, auf dem erworbenen Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, iSd § 4 Abs 2 letzter Satz GrEStG 1955 idF BGBl 1969/277 aufgegeben, ist nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160153.X05

Im RIS seit

17.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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