RS Vwgh 1988/11/22 86/04/0107

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0178/80 E 2. April 1982 VwSlg 10699 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Maßgebend für die vorzunehmende Beurteilung sind bei Anmeldungsgewerben die Verhältnisse im Zeitpunkt der Geschäftsführerbestellung bzw der Anzeige der Geschäftsführerbestellung an die Behörde. Nach diesen Verhältnissen muß unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des (vorgesehenen) Gewerbebetriebes sowie dem (bisher) gegebenen Aufgabenbereich des vorgesehenen Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt sein, daß der Geschäftsführer in der Lage ist und sein wird, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986040107.X03

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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