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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0178/80 E 2. April 1982 VwSlg 10699 A/1982 RS 2Stammrechtssatz
Maßgebend für die vorzunehmende Beurteilung sind bei Anmeldungsgewerben die Verhältnisse im Zeitpunkt der Geschäftsführerbestellung bzw der Anzeige der Geschäftsführerbestellung an die Behörde. Nach diesen Verhältnissen muß unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des (vorgesehenen) Gewerbebetriebes sowie dem (bisher) gegebenen Aufgabenbereich des vorgesehenen Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt sein, daß der Geschäftsführer in der Lage ist und sein wird, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040107.X03Im RIS seit
14.09.2005Zuletzt aktualisiert am
06.01.2010