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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 88/04/0029Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0265 E 27. Mai 1983 RS 1Stammrechtssatz
Dem Spruch eines auf den § 360 Abs 2 GewO 1973 gegründeten Bescheides muss entnommen werden können, welche bestimmte Sicherheitsmaßnahme oder Vorkehrung von der Behörde verfügt wird. Es muss ferner möglich sein, die betreffende Sicherheitsmaßnahme oder Vorkehrung mit dem Ausmaß der angenommenen Gefährdung oder Belästigung vergleichend in Beziehung zu setzen (Hinweis E 2.3.1977, 1945/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040085.X02Im RIS seit
12.10.2006Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017