RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0085

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 88/04/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0265 E 27. Mai 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Spruch eines auf den § 360 Abs 2 GewO 1973 gegründeten Bescheides muss entnommen werden können, welche bestimmte Sicherheitsmaßnahme oder Vorkehrung von der Behörde verfügt wird. Es muss ferner möglich sein, die betreffende Sicherheitsmaßnahme oder Vorkehrung mit dem Ausmaß der angenommenen Gefährdung oder Belästigung vergleichend in Beziehung zu setzen (Hinweis E 2.3.1977, 1945/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040085.X02

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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