RS Vwgh 1988/11/22 86/04/0107

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Rechtssatz

Schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung vermag eine telefonische Kontaktaufnahme eine unmittelbar im Betrieb vorgenommene Kontrolle durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986040107.X04

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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