RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0085

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §2 Abs1 Z2;
GewO 1973 §2 Abs4 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 88/04/0029

Rechtssatz

Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Landwirte das Naturprodukt Kartoffel in der Regel als Kartoffelchips auf den Markt bringen würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040085.X01

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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