RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0150

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0227/77 E 15. März 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Eine entsprechende Betätigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Sinne des § 39 Abs 2 GewO 1973 kann nur dann angenommen werden, wenn durch sie eine gesetzmäßige Gewerbeausübung sichergestellt und somit unter Bedachtnahme auf die im Einzelfall in Betracht zu ziehende gewerbliche Betätigung die bloße Scheinerfüllung dieses Erfordernisses ausgeschlossen wird (Hinweis E 2.2.1977, 1305/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040150.X02

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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