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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0227/77 E 15. März 1978 RS 1Stammrechtssatz
Eine entsprechende Betätigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Sinne des § 39 Abs 2 GewO 1973 kann nur dann angenommen werden, wenn durch sie eine gesetzmäßige Gewerbeausübung sichergestellt und somit unter Bedachtnahme auf die im Einzelfall in Betracht zu ziehende gewerbliche Betätigung die bloße Scheinerfüllung dieses Erfordernisses ausgeschlossen wird (Hinweis E 2.2.1977, 1305/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040150.X02Im RIS seit
16.10.2006