RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0200

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Veröffentlicht am 23.11.1988
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20;
WaffG 1986 §6;

Rechtssatz

Ausführungen zur Entziehung eines Waffenpasses wegen Neigung zu tätlichen Aggressionen und unbefugten Führens (der Waffenpass war auf eine Bewachungstätigkeit eingeschränkt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010200.X01

Im RIS seit

31.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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