RS Vwgh 1988/11/24 88/08/0194

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25 Abs4 Z2 idF vor 1987/610;

Rechtssatz

Betriebsfortführung einer Witwe (eines Witwers) iS dieser Bestimmung liegt nur dann vor, wenn Identität zwischen dem Betrieb des versicherten (verstorbenen) Ehegatten und dem von der Witwe (dem Witwer) fortgeführten Betrieb besteht. Wird nur ein Teil des Betriebes fortgeführt, so ist die geforderte Identität nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080194.X01

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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