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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
BauRallg;Rechtssatz
Im Hinblick auf der Notwendigkeit überörtlicher Planung bei Einkaufszentren kann in der in § 166 normierten Notwendigkeit eines überörtlichen Raumordnungsprogrammes durch die Landesregierung weder ein bedenklicher Eingriff in die Gemeindeautonomie noch in das Gewerberecht erblickt werden.
Schlagworte
Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060148.X01Im RIS seit
15.11.2006