RS Vwgh 1988/11/24 88/06/0148

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art118 Abs2 Z9;
B-VG Art118 Abs2;
ROG Tir 1984 §16b Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf der Notwendigkeit überörtlicher Planung bei Einkaufszentren kann in der in § 166 normierten Notwendigkeit eines überörtlichen Raumordnungsprogrammes durch die Landesregierung weder ein bedenklicher Eingriff in die Gemeindeautonomie noch in das Gewerberecht erblickt werden.

Schlagworte

Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988060148.X01

Im RIS seit

15.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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