RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1988
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Beh von einer Übertretung des § 38 Abs 5 StVO ausgehen durfte, weil es nicht darauf ankommt, in welchem Abstand das Streifenfahrzeug dem PKW des Besch gefolgt ist, sondern wesentlich ist, ob die Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtanlage gehabt haben, als der Besch in die Kreuzung eingefahren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180325.X01

Im RIS seit

25.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten