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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
KAO Slbg 1975 §49 Abs2 litb;Rechtssatz
Es erweist sich als notwendig, bereits im Spruch des Bescheides die für jede einzelne Krankenanstalt zu leistenden Betriebsabgangsanteile festzusetzen, wobei es der bescheiderlassenden Behörde freisteht, diese spruchgemäßen Teilsummen in einem einzigen Leistungsbefehl zusammenzufassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180216.X03Im RIS seit
28.08.2006