RS Vwgh 1988/11/26 88/07/0052

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Veröffentlicht am 26.11.1988
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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfLG Bgld 1970 §12 Abs5 idF 1979/055;

Rechtssatz

Nicht jede an eine Baufläche anschließende Grünfläche ist ein "Hausgarten" iSd § 12 Abs 5 lit c Bgld FlVflG, weil ein solcher eine intensive gartenmäßige Nutzung voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070052.X02

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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