RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0203

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs2;

Rechtssatz

Bezeichnet der Abgabepflichtige die "fingierten" Lieferanten nicht, kommt § 162 Abs 2 BAO zu Recht zum Zug, und es können die entsprechenden Aufwendungen auch nicht im Schätzungsweg berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140203.X03

Im RIS seit

29.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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