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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162 Abs2;Rechtssatz
Bezeichnet der Abgabepflichtige die "fingierten" Lieferanten nicht, kommt § 162 Abs 2 BAO zu Recht zum Zug, und es können die entsprechenden Aufwendungen auch nicht im Schätzungsweg berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140203.X03Im RIS seit
29.11.1988Zuletzt aktualisiert am
17.06.2010