RS Vwgh 1988/11/29 88/14/0201

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
50/01 Gewerbeordnung

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
GewO 1973 §2 Abs9;

Beachte

(Tätigkeit einer Restauratorin nicht künstlerisch)Besprechung in:ÖStZ 1989, 246;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch anzusehen ist oder nicht, ist nicht die GewO anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140201.X01

Im RIS seit

29.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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