RS Vwgh 1988/11/29 88/14/0176

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;

Rechtssatz

Herzinfakt und Schlaganfall, die den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Wirtschaftstreuhänder-GmbH zur Kanzleiübergabe und zur Abtretung der Geschäftsanteile zwingen, sind allein keine Tatsachen, die eine vom Nennwert abweichende Bewertung der Darlehensforderung des Wirtschaftstreuhänders gegenüber der Wirtschaftstreuhänder-GmbH rechtfertigen oder die Annahme der Uneinbringlichkeit der Darlehensforderung begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140176.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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