RS Vwgh 1988/11/29 86/14/0134

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs1
BAO §207 Abs2
BAO §209 Abs1

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 5/1989, S 288;
ÖStZB 1989, 178;

Rechtssatz

Jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung, unterbricht die Verjährung. Es ist dazu weder erforderlich, daß diese behördlichen Schritte der schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommenen Person zur Kenntnis gelangt sind, noch daß ihnen etwa eine zutreffende Rechtsansicht zu Grunde liegt, noch daß die behördlichen Schritte zum Beweisthema etwas beizutragen vermögen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140134.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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